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Sehr geehrte Geschäftspartner und Kunden,
sehr geehrte Damen und Herren,
die österreichische Bundesregierung hat mit der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsort per 1.November 2021 beschlossen.
Auch wir als SEC unterstützen in Österreich die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Dazu weisen wir auch die von uns eingesetzten Frachtführer und Partner an, diese geltenden Maßnahmen in Österreich umzusetzen.
Der bereits lange bestehende Fahrermangel und die weiterhin sehr angespannte Lage der Laderaumsituation stellt daher insbesondere die kurzfristige Einführung der 3G-Regel am Arbeitsort eine besondere Herausforderung dar.
Da in der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung eine Ausnahme von der 3G-Regel ausdrücklich für Berufskraftfahrer besteht, möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir als Transport- und Logistikdienstleister eine vollständige Einhaltung der 3G-Regel durch das Fahrpersonal der von uns eingesetzten Frachtführer und Partner zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht lückenlos gewährleisten können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir etwaige daraus gegen uns geltend gemachte Mehrkosten bzw. Schadenersatzforderungen bereits an dieser Stelle zurückweisen müssen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen bei SEC Logistics GmbH in Ansfelden gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr SEC Team